Werkverträge im Factoring erfordern spezielle Anbieter. Erfahren Sie, was es zu beachten gilt und wie sich Handwerksbetriebe optimal aufstellen.
Was genau sind Werkverträge im Factoring
Warum kaufen nicht alle Anbieter diese Rechnungen an?
Viele Unternehmer denken beim Thema Factoring zunächst an eine einfache Rechnung gegen einen gewerblichen Kunden. Doch gerade im Handwerk und Baunebengewerbe werden Leistungen häufig auf Basis von Werkverträgen erbracht – mit wichtigen Besonderheiten:
- Der Erfolg der Leistung (nicht nur die Tätigkeit selbst) wird geschuldet
- Es muss ein konkreter Erfolg nachweislich erreicht worden sein
- Die Leistung ist meist erst mit einer förmlichen Abnahme abrechenbar
Das hat direkte Auswirkungen auf das Factoring. Denn: Nicht alle Factoringgesellschaften kaufen Rechnungen auf Werkvertragsbasis an – und nicht alle Unternehmer wissen, warum.
✅ Was beim Factoring von Werkverträgen entscheidend ist
Ein passender Anbieter für werkvertragliche Leistungen muss:
- Abnahmeprotokolle verstehen und akzeptieren
- den Prozessablauf von Bauprojekten verstehen
- mit Teil- und Abschlagsrechnungen umgehen können
- Erfahrung mit VOB, HOAI oder Teilleistungen haben

Praxisbeispiel Handwerk:
Trockenbauunternehmen mit 1,8 Mio. € Jahresumsatz
Die R. Ausbau GmbH, ein Handwerksbetrieb im Bereich Trockenbau, realisiert regelmäßig Gewerbeimmobilien-Projekte. Jede erbrachte Leistung – vom Einziehen von Wänden bis zur Akustikdämmung – basiert auf Werkverträgen nach VOB.
Das Problem: Das Unternehmen wollte Factoring einführen, um die Liquidität zu sichern. Doch die ersten Anbieter lehnten ab:
- Die Rechnungen seien nur mit Abnahme dokumentierbar
- Es handle sich um „nicht eindeutige Forderungen“
- Keine Standardprüfung möglich
Über eine Vergleichsplattform wurde ein Spezialanbieter vermittelt, der u.a. auf Handwerksleistungen nach Werkvertragsrecht spezialisiert war. Wichtig war dabei:
- Vorlage eines Abnahmeprotokolls je Rechnung
- Klare Zuordnung der Leistung zu Projekt und Vertrag
- Dokumentation der Leistungserbringung
Mit diesem Ansatz konnte die R. Ausbau GmbH nicht nur 90 % der Rechnungsbeträge vorfinanzieren, sondern auch Projekte mit hohem Materialeinsatz bis zu 30% vorfinanzieren lassen.
Merkmale: Werkvertrag vs. Dienstvertrag
Werkvertrag ≠ Dienstvertrag – was macht den Unterschied?
Merkmal | Werkvertrag | Dienstvertrag |
---|---|---|
Ziel der Leistung | Erfolg (z. B. fertiggestellte Wand) | Tätigkeit (z. B. Beratung) |
Abrechnung | Nach Abnahme | Nach Zeit oder Umfang |
Belegpflicht im Factoring | Abnahmeprotokoll nötig | Rechnung genügt |
Risiko | Liegt beim Auftragnehmer | Liegt beim Auftraggeber |
Typische Branchen | Bau, Handwerk, IT-Projekte | Personaldienstleister, Berater |
Typische Branchen mit Werkverträgen
- Bauhaupt- und Baunebengewerbe (Hochbau, Trockenbau, Innenausbau)
- Glasfaserbau
- SHK (Sanitär, Heizung, Klima)
- Maler- und Putzgewerke
- Gebäudetechnik / Elektroinstallation
- Fensterbau / Metallbau
- Garten- und Landschaftsbau
- IT-Dienstleistung, Programmierung und Entwicklung
- Veranstaltungs- und Messebau
FAQ – Factoring bei Werkverträgen
1. Kann jede Werkvertragsrechnung gefactort werden?
Nein – es muss eine dokumentierte Abnahme vorliegen. Teil- oder Abschlagsrechnungen müssen durch Leistungsnachweise gestützt sein.
2. Warum lehnen viele Anbieter solche Rechnungen ab?
Weil der Aufwand zur Prüfung und Bewertung höher ist – Standardprozesse greifen hier nicht.
3. Was braucht man zur Einreichung solcher Rechnungen?
Ein Abnahmeprotokoll oder eine formale Bestätigung des Auftraggebers über die erbrachte Leistung.
4. Gibt es spezialisierte Anbieter für Werkverträge?
Ja – Vergleichsportale wie factoring-handwerk.com oder factoring-preisvergleich.de helfen bei der Auswahl.
5. Können auch öffentliche Auftraggeber eingebunden werden?
Ja – allerdings nur über stilles Factoring, da meist Abtretungsverbote gelten.
6. Gibt es All-in-Gebühren oder nur Einzelkalkulationen?
Im Handwerksbereich wird häufig mit All-in-Gebühren gerechnet – einfacher und transparenter.