Factoring im Homestaging: So sichern Sie sich Investition und Honorare für Möbel, Deko und Personal, direkt nach erfolgreichem Immobilienverkauf.
Homestager müssen vorfinanzieren – Möbel, Accessoires, Transport und Personal. Mit Factoring lässt sich Liquidität sichern, sobald die Immobilie verkauft ist.
Factoring als Liquiditätsbrücke für Homestager
Homestaging lebt vom ersten Eindruck – aber dieser kostet. Ob Mietmöbel, kleinere Renovierungsarbeiten, Dekoartikel oder Auf- und Abbau: Die Ausgaben fallen sofort an, während die Honorierung oft erst 8-10 Wochen nach dem Immobilienverkauf erfolgt. Genau hier schließt Factoring die Lücke. Rechnungen an Makler oder Verkäufer können binnen weniger Tage nach dem Notartermin des Immobilienverkaufs in Liquidität verwandelt werden – und Homestager bleiben handlungsfähig.
1 | Warum Factoring im Homestaging sinnvoll ist
- Planbare Liquidität: Investitionskosten werden zeitnah refinanziert.
- Mehr Projekte parallel: Meist können Homestager mehrere Objekte gleichzeitig inszenieren.
- Stärkung der Bonität: Durch stabile Zahlungsströme verbessert sich das Rating bei Banken und Lieferanten.
2 | Praxisbeispiel: Homestaging-Einzelunternehmerin in Düsseldorf
Eine Einzelunternehmerin gestaltete für einen Immobilienmakler zwei leerstehende Lofts. Sie investierte rund 7.200 € in Möbel, Teppiche und Dekoration. Das Honorar sollte erst nach dem Verkauf aus der Freigabe der Finanzierung (nch etlichen wochen) gezahlt werden – ein Liquiditätsrisiko.
Mit Factoring erhielt sie direkt nach Notartermin 100 % des vereinbarten Honorars (abzgl. Factoringgebühr) und konnte parallel ein weiteres Projekt starten, ohne den Kontokorrent zu belasten.
3 | Praxisbeispiel: Homestaging GmbH in Stuttgart
Eine Homestaging GmbH übernahm die Ausstattung eines kompletten Musterhauses. Aufwand: 25.000 € für Möblierung, Textilien, Beleuchtung und Transport. Der Bauträger hatte vereinbart, dass die Kosten aus der Finanzierungsfreigabe des Käufers gezahlt würden.
Da das Unternehmen in der Vergangenheit keine Rechnungskürzungen hatte, ermöglichte der Factor eine Sofortauszahlung von 100 %., sofort nach Notartermin. Ergebnis: Das Unternehmen konnte ohne Wartezeit weitere Musterwohnungen ausstatten – ein klarer Wachstumsschub.
4 | Checkliste: Unterlagen für die Factoring-Prüfung
- Verträge zwischen Homestager, Makler und Verkäufer
- Mitwirkungserklärung im Notarvertrag
- Analysebogen / Factoring-Kurzanfrage
- Aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste
- Letzter Jahresabschluss / Bilanz
- Offene-Posten-Listen (Debitoren & Kreditoren mit Fälligkeitsstruktur)
- Vollständige Belegkette (Angebot → Vertrag → Abnahme → Rechnung)
- Musterverträge mit Makler und Verkäufer
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Kundenstimmen
„Früher konnte ich nur ein Projekt nach dem anderen annehmen – mit Factoring habe ich heute drei parallel.“
M. L., Inhaberin eines Homestaging-Betriebs
„Die 100-%-Auszahlung hat uns ermöglicht, ein ganzes Musterhaus ohne Vorfinanzierungsdruck zu inszenieren.“
M. H., GF einer Homestaging GmbH
FAQ – Häufig gestellte Fragen und Antworten
- Wer zahlt die Rechnung beim Homestaging?
In der Regel der Makler oder Verkäufer – je nach Vertragsgestaltung. - Warum ist der Notarvertrag wichtig?
Weil er die Zahlung an den Homestager klar regelt und Einreden ausschließt. - Können auch kleinere Rechnungen angekauft werden?
Ja, sofern sie in die Factoring-Vereinbarung passen. - Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Strittige oder bereits überfällige Rechnungen sind nicht factoringfähig. - Was ist der größte Vorteil für Homestager?
Sofortige Liquidität und die Möglichkeit, mehrere Projekte gleichzeitig zu stemmen.
