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Factoring für VOB-Betriebe: So beraten Steuerkanzleien richtig

VOB-Rechnungen, Zahlungsziele, Skonto: Wie Steuerberater Factoring bei Handwerkskunden sinnvoll einsetzen – mit 100% Steuerung der Zahlungseingänge.

Factoring für Steuerberater: So profitieren Handwerksmandate mit VOB-Leistungen

Steuerberater begleiten viele Mandanten aus dem Handwerk – darunter auch SHK-Betriebe mit Abrechnung nach VOB. Gerade bei diesen Unternehmen ist der Liquiditätsfluss oft sprunghaft: lange Zahlungsziele, Teilzahlungen, Rückbehalte. Factoring kann hier gezielt helfen – aber nur, wenn Anbieter und Vertragsform exakt passen.

Ein aktuelles Beispiel zeigt, wie Factoring in enger Abstimmung mit der Kanzlei zum strategischen Baustein wird.

1 | Ausgangslage: VOB, Zahlungsziele und Liquidität

Ein Heizungs- und Sanitärfachbetrieb mit 3,8 Mio. € Umsatz p. a. arbeitet fast ausschließlich nach VOB. Der durchschnittliche Zahlungszielwert liegt bei 44 Tagen, Rückbehalte sind über Monate blockiert. Der Kontokorrent ist nahezu ausgeschöpft, neue Investitionen können nicht geplant werden.

Gleichzeitig steigt die Materialpreisvolatilität. Lieferanten fordern Anzahlung oder schnelle Zahlung.

Die Kanzlei prüft gemeinsam mit dem Mandanten die Möglichkeit eines gezielten Factoringeinsatzes – abgestimmt auf die VOB-Fakturierungsstruktur und Liquiditätsbedarfe unter Einbeziehung eines unabhängigen Factoring-Beraters.

2 | Besondere Herausforderung: VOB-Leistungen sind nicht für alle Anbieter geeignet

Ein wesentlicher Punkt für Kanzleien: Nur wenige Factoringgesellschaften kaufen Rechnungen nach VOB oder Werkvertragsrecht an. Der Grund liegt in der Anfechtbarkeit, den Teilzahlungen und dem Abnahmecharakter.

Was bedeutet das für die Praxis?

  • Teilrechnungen werden nicht immer akzeptiert
  • Abschlagszahlungen sind oft nicht factoringfähig
  • Forderungen müssen explizit freigegeben sein
  • Eine saubere Dokumentation der erbrachten und anschließend in Rechnung zu stellenden Leistungen ist zwingend notwendig

Fazit: Die Auswahl des Anbieters ist bei VOB-Fällen der zentrale Erfolgsfaktor. Der Steuerberater kann hier in Kooperation mit dem Factoring-Berater mit klarer Einschätzung unterstützen.

Factoring-Handwerk-SHK

3 | Praxisbeispiel: SHK-Betrieb mit 3,8 Mio. € Umsatz

Der Betrieb hat eine solide Bilanzstruktur, aber hohe Forderungsreichweite. Gemeinsam mit der Steuerkanzlei wird eine Factoringgesellschaft identifiziert, die auf Handwerk spezialisiert ist und VOB-Forderungen prüft.

Eckpunkte der Lösung:

  • Ankauf von Schlussrechnungen mit Abnahme
  • Teilweise Vorfinanzierung von auftragsbezogenen Materialeinkäufen
  • Absicherung über WKV
  • Debitorenprüfung durch den Factor

Ergebnis: Der Betrieb erhält eine Erstanzahlungsquote von 90 %, kann über Anzahlungsrechnungen (bis zu 30%) Material einkaufen, gezielt Skonto nutzen und Lieferverbindlichkeiten schneller bedienen. Durch die gesicherte Liquidität können Investitionen geplant werden, ohne den Kontokorrent weiter zu belasten.

4 | Strategischer Vorteil: Bessere Planung & Verhandlung

Für den Steuerberater ergibt sich eine neue Rolle:

  • Frühwarnsystem für Liquiditätsengpässe
  • Verhandlungsunterstützung bei Bankgesprächen
  • Abstimmung der Bilanzkennzahlen auf Factoringrelevanz

Für den Betrieb bedeutet es:

  • Skontoausnutzung bei ausgesuchten Lieferanten
  • Schnellere Materialverfügbarkeit
  • Stabilere Auftragsannahme durch sichere Zwischenfinanzierung
Factoring-Anbieter-Selektion
Factoring-Anbieter-Selektion

5 | FAQ für Steuerberater & Mandanten

Welche VOB-Rechnungen sind factoringfähig?

Nur solche mit klarer Abnahme, dokumentierter Leistung und ohne Streitpotenzial. Teil- und Abschlagsrechnungen sind dann ebenfalls factorabel.

Wie beeinflusst die BWA die Ankaufquote?

Stabilität, Ertragslage und Forderungsstruktur wirken sich direkt positiv auf die Konditionen aus. Eine gute BWA ist entscheidend.

Was passiert mit bestehenden Globalzessionen?

Diese müssten vor Vertragsbeginn durch die Hausbank freigegeben werden.

Kann Factoring auch still erfolgen?

Bei VOB-Rechnungen meist Standard, da öffentliche Auftraggeber oder Kommunen in ihren Ausschreibungen Abtretungsverbote enthalten haben.

Wer profitiert vom Factoring-Einsatz?

Mandant, Steuerberater und auch Lieferanten, da Zahlungen schneller erfolgen und Liquiditätsstaus vermieden werden.

Kundenstimmen

„Unsere STB-Kanzlei hat den Anstoß gegeben. Heute können wir anders planen, besser einkaufen und schneller liefern. Das hätten wir ohne Factoring nie erreicht.“
F. Renz, Geschäftsführer eines SHK-Betriebs

„Das Mahnwesen hat sich seit der Umstellung spürbar verbessert. Wir haben jetzt viel mehr Kontrolle über Zahlungseingänge und Verhandlungen mit Kunden.“
L. Bach, Leiterin Rechnungswesen

Quellen: